Arbeitssicherheit: Prüfung von Gabelstaplern
Die Berufsgenossenschaft fordert, dass der Gabelstaplerfahrer täglich die Funktionsfähigkeit seines Staplers prüft. Erst wenn keine Mängel erkannt sind, darf der Stapler in Betrieb genommen werden. Dafür ist eine Sicht- und eine Funktionsprüfung durchzuführen.
Eine Sichtprüfung ist beispielsweise dann bestanden, wenn keine sichtbaren Schäden an Gabelzinken und – trägern erkennbar sind; die Reifen genügend Luftdruck haben und die Hydraulik keine Leckverluste zeigt. Diese Sicht- und Funktionsprüfungen sind in kurzer Zeit durchzuführen und sollten aus Haftungsgesichtspunkten in der täglichen Routine auch dokumentiert sein.
Der GD Holz hat aus den Vorgabe der Berufsgenossenschaft ein Merkblatt erstellt, das beim Gabelstapler Stellplatz aufgehängt, die tägliche Prüfung unterstützt und für Sicherheit sorgt.
Sie können sich die Checkliste 24/7 im Intranet des GD Holz im Bürokratieguide unter Arbeitsschutz --> Arbeitssicherheit Merkliste Gabelstapler
oder im Handbuch Holzhandel unter Logistik --> Werkverkehr Merkliste Gabelstapler
herunterladen.
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Foto: © GD Holz
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