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22.09.2021rss_feed

Antidumpingverfahren gg. Birkensperrholz aus Russland: Außerkraftsetzung der endgültigen Maßnahmen scheint möglich

Die europäische Kommission (EK) erwägt im Zuge der Ermittlungen im Antidumpingverfahren gegen russisches Birkensperrholz, endgültige Maßnahmen zwar zu verhängen, jedoch sogleich wieder außer Kraft zu setzen. Derzeit ist ein vorläufiger Antidumpingzoll in Kraft, der im Laufe des Verfahrens und spätestens ab dem 11. Dezember in einen endgültigen Antidumpingzoll übergehen könnte.


Aufgrund der Untersuchungen der EK und nicht zuletzt auch aufgrund der zahlreichen Eingaben von betroffenen Unternehmen ist sie zu der Erkenntnis gekommen, dass sich im Analysezeitraum 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 die Importpreise so rasant entwickelt haben, dass damit dem Antidumpingverfahren faktisch die Grundlage genommen worden sein könnte, nämlich zu niedrige Preise. Daher wird nun erwogen, zum Ende des Verfahrens zwar endgültige Maßnahmen zu beschließen, diese aber sogleich und unter Begründung des Preisniveaus wieder auszusetzen. Die Initiativen des GD Holz in dieser Sache zielen darauf ab, dass das ganze Verfahren eingestellt wird und es so auch zu keiner weiteren Unsicherheit am Markt durch die Frage, wann welche Einfuhrzollsätze gelten, kommen kann. (nop)


Foto: © GD Holz

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