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19.05.2021rss_feed

Antidumping-Verfahren der Europ. Kommission gegen russ. Birkensperrholz: Vorläufige Antidumpingzölle veröffentlicht

Seit Oktober 2020 ist bei der Europäischen Kommission (EK) ein Verfahren anhängig, in dem europäische Hersteller von Birkensperrholz Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Birkensperrholz aus Russland fordern.


Diese Verfahren werden von der EK mit einem strikten Zeitplan bearbeitet, innerhalb dessen sich europäische Importeure nun in einer kritischen Phase befinden. Vergangene Woche hat die EK vorläufige Maßnahmen veröffentlicht.

Unter dem Link trade.ec.europa.eu/tdi/case_details.cfm?id=2486 ist der Zeitplan der EK zum Verfahren einsehbar. Daraus geht hervor, dass zum 14. Mai vorläufige Maßnahmen publiziert werden mussten. Dies hat die Kommission eingehalten und am 12. Mai bereits eine pdf auf derselben Seite einsehbar gemacht, aus der die vorgeschlagenen Antidumpingzollsätze gegen verschiedene russische Hersteller hervorgehen. Diese rangieren zwischen 15% und 17,2%, gelten jedoch erst, wenn die Kommission sie in einen Verordnungstext (engl.: regulation) gegossen und somit rechtlich bindend veröffentlicht hat. Der GD Holz erwartet diesen Schritt spätestens zum nächsten, in der Zeitleiste veröffentlichten Datum und somit dem 14. Juni 2021. Nach derzeitiger Informationslage wird damit gerechnet, dass die Verordnung aber früher und möglicherweise bereits Anfang Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.

Der GD Holz klärt derzeit, ob die vorläufigen Zölle zusätzlich zu den bereits bestehenden Importzöllen auf Sperrholz erhoben werden. Weiterhin gehen wir derzeit nicht davon aus, dass die vorläufigen Maßnahmen auch rückwirkend erhoben werden. Zollrechtlich bestünde dazu die Möglichkeit, sie ab dem Datum der rechtsverbindlichen Veröffentlichung bis zu 90 Tage zurück nachzuerheben. Dazu jedoch müssten die Importe, die derzeit aus Russland in die EU verbracht werden, mittels eigens geschaffener Warentarifnummer registriert werden; was unserer Auffassung nach momentan nicht der Fall ist. Weiterhin muss seitens der klagenden europäischen Hersteller dieser Schritt separat bei der Kommission eingefordert werden, und stellt somit eine Hürde für die Antragsteller dar. Hierzu macht die EK jedoch keine Angaben machen.

Insgesamt wird die Kommission erst mit Sicht auf das Ende des Verfahrens die Mitgliedstaaten (MS) befragen, wie sie sich zur Erhebung von Antidumpingzöllen positionieren. Dies ist ein Prozess, in dem Mehrheiten gefunden werden müssen und das Stimmgewicht dazu basiert auf der Bevölkerungsgröße der einzelnen MS. Bis dahin ist es von großer Wichtigkeit, der EK und auch den Wirtschaftsministerien der EU-Mitgliedstaaten aufzuzeigen, dass die marktschädigende Wirkung von AD-Zöllen die positiven Auswirkungen durch den Schutz der europäischen Hersteller / Kläger überkompensieren. Der GD Holz befindet sich dazu im Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und auch einer Brüsseler Agentur für politische Kommunikation. Insbesondere hierzu bitten wir Sie um Nachricht, sofern Sie sich durch den GD Holz als Gegner von Antidumpingzöllen positionieren möchten. Wenden Sie sich dazu und bei weiteren Fragen zum Stand des Verfahrens bitte an petersen@gdholz.de

(nop)


Foto: © GD Holz

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