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27.01.2021rss_feed

Antidumping-Verfahren gegen russisches Birkensperrholz (441233/00) – wie geht’s weiter?

Zum Zeitablauf des Verfahrens sind nach unserem Bericht im NL 2/21 einige Fragen aufgetaucht. Nachdem die EU-Kommission das Verfahren auf Beschwerde europäischer Produzenten im Oktober 2020 aufgenommen hat, hat sie zunächst das übliche Beteiligungsverfahren aller Betroffenen gestartet, mit Importeuren, Exporteuren, Produzenten und sonstigen Organisationen.


Die Importe im Zeitraum 2019/2020 werden geprüft, ebenso in Stichproben für den Zeitraum der Prüfung ab Beginn des Verfahrens. Für deutsche Sperrholzimporteure hat die Initiative Qualitätssperrholz (IQS), die beim GD Holz angesiedelt ist, das Beteiligungsverfahren geführt. Beteiligt haben sich auch europäische Importeure über den europäischen Verband ETTF. Tenor der Stellungnahmen ist klar ablehnend, Hauptgründe sind die mangelnde Bedarfsdeckung im EU-Raum durch Produzenten im Binnenmarkt mit nur 45 %, die mangelnde Lieferbereitschaft der klagenden EU-Produzenten an viele Importeure und die große Betroffenheit von KMU Unternehmen auf Import- und Handelsseite. Nach dem Zeitplan der Generaldirektion Handel bei der EU-Kommission kann am 15.Mai eine vorläufige Maßnahme bekannt gegeben werden, spätestens am 12. November eine endgültige, die dann 90 Tage vom Termin der Verkündung der vorläufigen Maßnahme rückwirken kann. Nach EU-Regularien haben die Strafzölle eine maximale Dauer von 5 Jahren, ob sie in diesem Verfahren verhängt werden, ist noch offen, ebenso deren Höhe und ob alle Importe oder nur die bestimmter Produzenten betroffen sind. Rechtsgrundlage ist die EU-VO 2016/1036. (gb)

 


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