Aktuelles BGH Urteil zum Diesel-Skandal
Beim obersten deutschen Zivilgericht, dem BGH, wurde im Sommer 2021 ein eigener Senat für den Diesel-Skandal eingerichtet, um der Klageflut entgegenzuwirken. Ende Januar 2022 ist ein weiteres Urteil gefallen, das für die der Abgasmanipulation durch VW bei Dieselmotoren den rechtlichen Rahmen für die Aufarbeitung gibt. Dabei setzt das aktuelle Urteil die bisherigen Entscheidungen fort.
Bisher wurde grundsätzlich entschieden, dass vom Diesel-Skandal betroffenen Käufern grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung zusteht. Sie können deshalb zwischen dem sog. großem Schadensersatz
(Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung minus Nutzungsvorteilen) und dem sog. kleinem Schadensersatz
(Behalten des Pkw, Differenz zwischen höherem Kaufpreis und ggf. niedrigerem Wert des Fahrzeugs) wählen.
Der Minderwert wird so berechnet, dass die Werte von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verglichen werden. Später eintretende, die Werte beeinflussende Umstände, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Im aktuellen Urteil war der Kläger seit dem Kauf des Wagens ca. 200.000 km gefahren. Diese Fahrleistung muss er sich als Vorteil anrechnen lassen. Um festzustellen in welcher Höhe dann noch ein Schadensersatzanspruch bemessen werden kann, wurde die Klage an die Instanzgerichte zurückverwiesen. (ga)
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