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29.04.2024rss_feed

Aktuelle Neuigkeiten zur EUDR aus Brüssel

Mehrere Mitarbeiter des GD Holz haben am vergangenen Donnerstag an der 27. Sitzung der Multi-Stakeholder Platform on Protecting and Restoring the World’s Forests teilgenommen. Im Rahmen dieses Formats berichtet die EU-Kommission regelmäßig über aktuelle Entwicklungen bei der EUDR. Der Erkenntnisgewinn dabei war aber leider gering.


Etwa 90% der Veranstaltung bestanden aus Präsentationen über aktuell laufende Projekte im Bereich Entwaldung einzelner Firmen und NGOs. Zur praktischen Umsetzung der Verordnung gab es hingegen kaum Hinweise. Mehrere von uns dazu gestellte Fragen wurden nicht beantwortet.


Hier die wesentlichen Punkte:

  • Im Mai sollen dem FAQ zur EUDR ca. 30 weitere Fragen hinzugefügt werden (das FAQ finden Sie hier: green-business.ec.europa.eu/deforestation-regulation-implementation_en)
  • Ende des ersten Halbjahres soll ein erster Leitfaden zur Umsetzung der EUDR (Guidance Document) veröffentlicht werden. Wir konnten bereits einen geleakten Entwurf dieses Dokuments einsehen. Leider werden so gut wie keine unserer noch offenen Fragen beantwortet, stattdessen wirft das Dokument neue Fragen auf.
  • Es wurden Details zur elektronischen Schnittstelle zum EU-Informationssystem vorgestellt. Diese soll die Abgabe von Sorgfaltserklärungen auf digitalem Weg ermöglichen (die Präsentation finden Sie hier: ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/core/api/front/document/104730/download). Unser derzeit in Entwicklung befindliches digitales Sorgfaltspflichtsystem wird die automatische Abgabe der Sorgfaltserklärung über diese Schnittstelle ermöglichen.
    In diesem Zusammenhang fordern wir bereits seit einiger Zeit, dass diese Schnittstelle in der Lage sein muss, in beide Richtungen zu kommunizieren. Dadurch könnten z.B. Daten aus Sorgfaltserklärungen automatisch aus dem System abgerufen werden, um sich die manuelle Eingabe zu ersparen. Auf unsere mehrmalige Nachfrage hin wurde mitgeteilt, dass eine entsprechende Funktionalität aktuell nicht geplant ist, aber zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt werden könnte. Wir werden das Thema weiterverfolgen und die EU auffordern, brauchbare technische Lösungen zur Umsetzung der EUDR zu liefern.
  • Bisher war vorgesehen, dass jeder Kunde, der von seinem Lieferanten eine Referenznummer inklusive passender Verifizierungsnummer (auch als Token bezeichnet) bekommt, darüber auch die in der Sorgfaltserklärung enthaltenen Geodaten einsehen kann. Wir haben unter Hinweis auf den Lieferantenschutz massiv dagegen protestiert. Als Reaktion darauf wurde nun bekanntgegeben, dass Marktteilnehmer bei der Abgabe einer Sorgfaltserklärung auswählen können, ob Geodaten eingesehen werden können oder nicht.
  • Es soll keine zweite Testphase für das Informationssystem geben, obwohl dies praktisch alle betroffenen Wirtschaftsverbände fordern. Folgenden zeitlichen Ablauf plant die EU aktuell (siehe auch oben genannte Präsentation, Seite 16):

Mai
  • Abgegebene Sorgfaltserklärungen können bis zu 72 Stunden lang angepasst werden. Davon ausgenommen sind Erklärungen, die bereits für die Verzollung oder von Kunden genutzt wurden.
  • Es wurde klargestellt, dass auch bei zusammengesetzten Produkten (Holzwerkstoffe, Papier etc.), Informationen über alle Holzherkünfte vorliegen müssen. Man könne jedoch bei der Überprüfung dieser Informationen einen risikobasierten Ansatz anwenden. Je nach Risiko könnte es unserer Meinung nach also ausreichen, nur eine kleine Stichprobe der vorhandenen Daten zu überprüfen. Wir werden Sie informieren, sobald es hierzu genauere Hinweise gibt.
  • Die Einteilung der Länder nach Entwaldungsrisiko hat mittlerweile begonnen. Aus anderer Quelle haben wir erfahren, dass die EU dafür am 18.4.2024 die Firma Guidehouse Netherlands B.V beauftragt hat. Wir gehen weiter davon aus, dass die abschließenden Ergebnisse erst 2025 verfügbar sein werden, also nach dem Stichtag 30.12.2024, ab dem die EUDR angewandt werden muss.
  • Es gab mehrere Einwendungen bezüglich einer Verlängerung der Übergangsfrist, sowohl von Mitgliedsstaaten als auch von Wirtschaftsverbänden. Begründung war jeweils, dass noch viele Fragen offen sind, einige EU-Länder noch keine zuständige Behörde ernannt haben und das Country-Benchmarking nicht rechtzeitig fertig werden wird (siehe oben). Sämtliche Einwände, auch solche von Mitgliedsländern, wurden brüsk abgewiesen oder ignoriert.
    Von Seiten der Kommission gibt es also anscheinend keine Bereitschaft, die Übergangsfrist zu verlängern. Dem gegenüber stehen mehrere EU-Länder, die vehement eine Verzögerung der EUDR fordern. So liegt uns z.B. ein Brief des (wohlgemerkt grün geführten) deutschen Landwirtschaftsministeriums (BMEL) vor, in dem die EU aufgefordert wird, die Verordnung so lange zu verzögern, bis die nötigen Voraussetzungen geschaffen sind.

Wir werden alle Entwicklungen im Bereich EUDR weiterverfolgen und Sie über alle relevanten Entwicklungen informieren. (fk)


Foto: © Thinkstock.com

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