Aktualisierter Rahmen für den Handel mit Holz: Neufeststellung der Tegernseer Gebräuche
verabschiedet
Der 2016 begonnene Prozess der Neufeststellung der Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland
ist abgeschlossen. Die offizielle Verabschiedung der Gebräuche durch die Kommission fand am 4.7.2023 (gestern) im Allgäu statt. Die vorliegende Fassung ersetzt damit die Fassung aus dem Jahr 1985.
Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland
, besser bekannt als Tegernseer Gebräuche
oder kurz TG
, wurden neu festgestellt. Die Verabschiedung fand gestern im Rahmen eines Zusammentreffens der Kommission im Sägewerk Seltmann im Allgäu statt. Das Dokument ersetzt damit die Vorgängerfassung von 1985 und sollte durch alle Anwender berücksichtigt werden, damit die Neufassung Rechtskraft entfaltet.
Die Handelsgebräuche (Tegernseer Gebräuche
) entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 HGB Normcharakter
. Sie spielen eine elementare Rolle bei Handelsabschlüssen, Reklamationen und Vergleichen, v. a. dann, wenn Vertragsdetails fehlen oder widersprüchlich sind und auf allgemein übliche Gebräuche zurückgegriffen werden muss.
Sicherheit und Klarheit für die Unternehmen der Holzbranche
Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbestandteilen nicht vereinbart werden und können Rechtskraft entfalten, wenn individuelle Vereinbarungen zu einem speziellen Punkt in Verträgen fehlen oder widersprüchlich sind.
Die Neufeststellung wurde 2016 vom Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) mit dem Ziel gestartet, die traditionsreichen Handelsgebräuche zu aktualisieren. 2020 übernahmen die Verbände DeSH und GD Holz das Projekt.
Seit der letzten Aktualisierung des Regelwerks im Jahr 1985, ist in der Branche viel geschehen: Nicht nur der Geschäftsverkehr hat sich mit der Digitalisierung verändert, auch die Produkte sind vielfältiger geworden, müssen spezifische Ansprüche erfüllen oder unterliegen unterschiedlichen Normen. Mit der Neufeststellung wurde ein entsprechender Rahmen geschaffen, der den veränderten Voraussetzungen im Wirtschaftsverkehr Rechnung trägt.
Sichere Rahmenbedingungen schaffen
Die neu festzustellenden Handelsgebräuche stellen eine schriftlich kodierte Dokumentation gelebten Brauchtums im Sinne des § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) dar und sind damit eine Alternative zu individuellen Vertragsbestimmungen.
Die ‚Tegernseer Gebräuche‘ spielen dann für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Verarbeiter und Händler bis zum verarbeitenden Handwerk eine entscheidende Rolle, wenn bei Vergleichen, Reklamationen oder Handelsabschlüssen keine Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbestimmungen (ALZ), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder andere Vereinbarungen galten.
Durch die Verknüpfung mit dem Handelsgesetzbuch entfalten Gebräuche ‚Normcharakter‘ und sind rechtlich bindend, wenn keine Individualabsprachen getroffen wurden. Damit können sie eine rechtssichere Vertragsgrundlage für Unternehmen dar-stellen oder vereinbarte Vertrags- und Zahlungsbestimmungen erweitern und präzisieren.
Mit dem Regelwerk bieten wir der Branche ein aktualisiertes Dokument bereitgestellt, das Klarheit, Rechtssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmenden schafft.
Printfassungen der Gebräuche sind auf Anfrage über den GD Holz erhältlich, bitte sprechen Sie uns an.
(zel)
Weitere Informationen
– Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland, Fassung 2023 (PDF)
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