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13.04.2022rss_feed

Änderungen der GD Holz-Satzung

Wie Sie Ihrer Einladung zum Holzhandelstag bereits entnehmen konnten, sind Satzungsänderungen geplant. Zum einen planen wir, der Satzung eine Präambel voranzustellen, die zum Ausdruck bringt, dass der Holzfachhandel bereits heute gesellschaftliche Verantwortung über den Tellerrand des eigenen Unternehmens hinaus übernimmt. Zum anderen sollen digitale Veranstaltungen auch zukünftig eine Option bleiben.


Die neue Präambel wurde im Vorstand intensiv diskutiert. Der Gesetzgeber fordert inzwischen an unterschiedlichen Stellen auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Achtung der Menschenrechte in ihrer Unternehmenskultur fest zu etablieren und zum Ausdruck zu bringen.

Zweck der Präambel ist es also, die Ziele neuer oder bestehender Gesetzgebung aufzunehmen und abzubilden, ohne darüber hinaus zu gehen. Es liegt uns daran, die Bedürfnisse der Gesellschaft zu verstehen und auf diese zu reagieren und den GD Holz sowie seine angeschlossenen Mitgliedsunternehmen zukunftsorientiert aufzustellen.

 

Deshalb soll zur Mitgliederversammlung der Vorschlag z gemacht werden der Satzung folgende Präambel voranzustellen:

 

Der GD Holz und die ihm angeschlossenen Mitgliedsbetriebe haben den Anspruch, alle international anerkannten Menschenrechte zu achten. Dieser Grundsatz bildet einen Handlungsrahmen für alle Beteiligten.

Der GD Holz und seine Mitglieder sehen sich in der Verantwortung, Menschenrechte zu stärken und respektieren alle Aspekte der international anerkannten Menschenrechte. Dazu gehören insbesondere Gleichbehandlung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Achtung der Arbeitnehmerrechte, faire Entlohnung, Arbeitszeiten sowie keine Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu dulden.

 

Außerdem bitten wir um Ihre Zustimmung zu einer Änderung von § 11 Mitgliederversammlung. Dort soll ergänzt werden, dass auch ohne Pandemien im Bedarfsfall die Mitgliederversammlung nur digital durchgeführt wird. Dieses bietet sich für Jahre an, in denen allein Vereinsregularien auf dem Programm stehen. Deshalb soll die Neufassung folgende Klausel enthalten:


2. Die Mitgliederversammlung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation (z. B. per Telefon oder Videokonferenz) oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz oder anderen Medien/Telefon durchgeführt werden.

Ob die Mitgliederversammlung in einer Sitzung oder im Wege der elektronischen Kommunikation oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz/anderen Medien/Telefon durchgeführt wird, entscheidet der Vorstand.

Sollten Sie Diskussionsbedarf zu der einen oder anderen Klausel haben, laden wir Sie herzlich ein, mit uns bereits vor dem Holzhandelstag in Kontakt zu treten. (ga)


Foto: © GD Holz

Foto: © GD Holz


Ewald Kamp
13.04.2022 16:51
Guten Tag,
zum Inhalt der Präambel folgende Gedanke.
Ich stimme dem Sinn und Inhalt der Präambel ohne Einschränkung zu.
Die Satzung sollte jedoch nur auf das Gesetz Bezug nehmen. Ansonsten ist bei jeder zukünftigen Gesetzesänderung unsere Präambel nicht mehr aktuell und bedarf jedes Mal eine Änderung und Zustimmung, ggf. sogar eine erneute Veröffentlichung. Zudem bleibt die Satzung "schlanker" ohne weniger zu beinhalten.
Schöne Grüße aus dem Tecklenburger Land
Ewald Kamp j.

Ewald Kamp
20.04.2022 16:30
Ewald Kamp13.04.2022 16:51
Guten Tag, 13.04.2022
zum Inhalt der Präambel folgende Gedanke.
Ich stimme dem Sinn und Inhalt der Präambel ohne Einschränkung zu.
Die Satzung sollte jedoch nur auf das Gesetz Bezug nehmen. Ansonsten ist bei jeder zukünftigen Gesetzesänderung unsere Präambel nicht mehr aktuell und bedarf jedes Mal eine Änderung und Zustimmung, ggf. sogar eine erneute Veröffentlichung. Zudem bleibt die Satzung "schlanker" ohne weniger zu beinhalten.
Schöne Grüße aus dem Tecklenburger Land
Ewald Kamp j.