Abgabefrist für Steuererklärungen verlängert
Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Die dreimonatige Verlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, als auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen.
Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet. Hintergrund für die Verlängerung sind die Belastungen durch die Corona-Pandemie für Steuerzahler und Steuerberater. (ga)