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19.02.2025rss_feed

Abbau aktueller Hemmnisse beim Bauen mit Holz

Die Arbeitsgruppe ‚Bauen mit Holz in Stadt und Land‘ der Charta für Holz 2.0 des BMEL hat drei Empfehlungen vorgelegt, um regulatorische sowie unsachgemäße gesundheitsbezogene Hemmnisse abzubauen. Sie richten sich an Politik, Behörden und Zertifizierungsorganisationen.


Empfehlungen der Arbeitsgruppe ‚Bauen mit Holz in Stadt und Land‘

Aktuelle Hemmnisse der Holzbauweise betreffen nicht nur die regulatorische Ebene, sondern auch unsachgemäße gesundheitliche Anforderungen, die bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten mit Holz aufgrund z. B. förderpolitischer Richtlinien berücksichtigt werden müssen.

Die Charta-Arbeitsgruppe ‚Bauen mit Holz in Stadt und Land‘ legt drei Empfehlungen zum Abbau dieser Hemmnisse beim Bauen mit Holz vor:

  • Empfehlung 1: Novellierte Muster-Holzbaurichtlinie zügig einführen
  • Empfehlung 2: Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse als Verwendbarkeitsnachweis wieder zulassen und europäische Klassifizierungsberichte als Anwendbarkeitsnachweise einführen
  • Empfehlung 3: Überarbeitung der Anforderungen an VOC-Emissionen.

Diese Empfehlungen richten sich an unterschiedliche Akteure von Politik, Behörden und im Fall von Nummer 3, an Zertifizierungsorganisationen. Als besonders wichtig erachtet die Arbeitsgruppe generell, mehr Transparenz bei der Novellierung von Rechtsvorschriften zu üben. Dazu zählt die ausführliche Begründung von Änderungen der baurechtlichen Vorschriften.

 

Die drei Empfehlungen im Detail:

1. Novellierte Musterholzbaurichtlinie einführen

Schon die 2020 veröffentlichte Muster-Holzbaurichtlinie (M-HolzBauRL) sollte die Realisierung mehrgeschossiger Holzbauten der Gebäudeklassen 4 und 5 vereinheitlichen und vereinfachen. Dies ist nur unzureichend gelungen. Noch immer müssen viele Vorhaben den Weg über kosten- und zeitaufwendige Einzelfallgenehmigungen gehen und noch immer werden Anträge aufgrund großer Rechtsunsicherheit prinzipiell abgelehnt. Abhilfe könnte die 2024 von der Bauministerkonferenz neu beschlossene M-HolzBauRL schaffen. Die AG Bauen empfiehlt den Bauministerien der Länder, diese Fassung unverzüglich in geltendes Recht zu übernehmen.


2. Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse wieder zulassen, Europäisches Klassifizierungssystem einführen

Aktuell laufen viele allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, wie für Teile hochfeuerhemmender Wand- und Decken-Holzkonstruktionen aus und werden nicht mehr erneuert. Künftig sollen sie durch eine allgemeine Bauartengenehmigung ersetzt werden. Um den erheblichen Genehmigungsstau in diesem Bereich zu entschärfen und Zeit für die Erteilung neuer Genehmigungen zu gewinnen, empfiehlt die AG Bauen die Verlängerung aktueller Prüfzeugnisse. Baden-Württemberg ist hier mit positivem Beispiel vorangegangen. Ergänzend rät sie, im Bereich Brandschutz das europäische Klassifizierungssystem einzuführen. Dies würde Genehmigungsverfahren – ohne Abstriche bei der Sicherheit – erheblich vereinfachen.

3. Anforderungen an VOC-Emissionen überarbeiten

Die strengen Grenzwerte für holztypische VOC-Emissionen aus gesundheitlicher und toxikologischer Sicht sind zum Teil unbegründet. Harzreiche Hölzer wie Kiefernholz werden dadurch unnötig benachteiligt. Die AG Bauen fordert, bei Emissionsrichtwerten für Bauprodukte und Innenraumluft in Regulierungen, Ausschreibungen, Gütesiegeln und Zertifizierungen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Sie empfiehlt zudem, Messergebnisse realistisch zu bewerten. Zu berücksichtigen ist das sog. Abklingverhalten von Holz, das schon wenige Wochen nach dem Einbau zu einer starken Verringerung der holztypischen Emissionen führt. Zudem sind reale klimatische Bedingungen bei Raumluftmessungen zu berücksichtigen, die von Normbedingungen stark abweichen und Ergebnisse beeinflussen können.

 

Weitere Infos

- Website Charta für Holz/ Aktivitäten

- Arbeitspapier "Empfehlungen der Arbeitsgruppe ‚Bauen mit Holz in Stadt und Land‘ zum Abbau aktueller Hemmnisse beim Bauen mit Holz" (PDF)

(zel)


Foto © Fotolia.com

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